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BITTE LESEN SIE DIESE ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG SORGFÄLTIG BEVOR SIE SOFTWARE VON RED HAT NUTZEN. MIT DER NUTZUNG DER RED HAT SOFTWARE ZEIGEN SIE IHRE ZUSTIMMUNG ZU UND ANNAHME DIESER ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG UND SIE ERKENNEN AN, DASS SIE DIE BEDINGUNGEN GELESEN HABEN UND DIESE VERSTEHEN. EINE EINZELPERSON, DIE IM NAMEN EINER JURISTISCHEN PERSON HANDELT, REPRÄSENTIERT, DASS SIE BERECHTIGT IST, IM NAMEN DIESER JURISTISCHEN PERON IN DIESE ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG EINZUTRETEN. SOWEIT SIE DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DIE RED HAT SOFTWARE NICHT NUTZEN, DIESE ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG GEWÄHRT KEINE RECHTE AN RED HAT DIENSTLEISTUNGEN WIE SOFTWAREWARTUNG, UPGRADES ODER SUPPORT. BEZÜGLICH DIENSTLEISTUNGEN UND DAMIT VERBUNDENEN ZAHLUNGEN PRÜFEN SIE BITTE IHRE DIENSTLEISTUNGS- ODER SUBSCRIPTION VERTRÄGE, DIE SIE MÖGLICHERWEISE MIT RED HAT ODER ANDEREN AUTORISIERTEN LIEFERANTEN VON RED HAT DIENSTLEISTUNGEN HABEN.
Diese Endnutzer Lizenzvereinbarung („EULA“) regelt die Nutzung sämtlicher Versionen von Red Hat Enterprise Linux, bestimmte andere Software Applikationen, die diese Lizenz inkorporieren oder auf sie referenzieren, sowie sämtliche damit verbundenen Aktualisierungen, einschließlich Quellcode, Erscheinungsbild, Struktur und Organisation (die "Programme"), und zwar unabhängig von der Art und Weise der Bereitstellung.
1. Lizenzgewährung. Unter Vorbehalt der nachfolgenden Bedingungen gewährt Red Hat, Inc. („Red Hat“) Ihnen eine unbefristete, weltweite Lizenz für die Programme (von denen die meisten mehrere Softwarekomponenten beinhalten) gemäß der GNU General Public License v.2. Die Lizenzvereinbarung für jede Komponente befindet sich im Quellcode der Softwarekomponente und erlaubt Ihnen die Softwarekomponente sowohl im Quellcode als auch im Binärcode ablaufen zu lassen, zu kopieren, zu modifizieren und weiterzuverteilen (wobei hiefür in manchen Fällen bestimmte Verpflichtungen bestehen) mit der Ausnahme von (a) bestimmten ausschliesslich binären Firmware Komponenten und (b) den unten in Absatz 2 identifizierten Abbilden. Die Lizenzrechte für die ausschliesslich binäre Firmware Komponenten befinden sich bei den Komponenten selbst Diese EULA betrifft nur die Programme und begrenzt keine Ihrer Rechte gemäß den Lizenzbestimmungen, die auf eine bestimmte Softwarekomponente Anwendung finden oder gewährt keine Rechte die solchen Lizenzbestimmungen vorgehen.
2. Geistige Eigentumsrechte. Die Programme sowie ihre jeweiligen Komponenten sind Eigentum von Red Hat und anderer Lizenzgeber und sind urheberrechtlich und ggf. gemäß anderer gesetzlicher Vorschriften geschützt. Das Eigentum an den Programmen und Komponenten und an jedweden Kopien, Modifikationen oder zusammengeführten Teilen verbleibt bei Red Hat und anderen Lizenzgebern, abhängig von der jeweiligen Lizenz. Die „Red Hat“ Marke und das „Shadowman“ Logo sind eingetragene Marken von Red Hat in den USA und anderen Ländern. Die vorliegende EULA berechtigt Sie nicht, die Programme unter Verwendung der Marken von Red Hat weiterzugeben, unabhängig davon, ob die Programme modifiziert wurden oder nicht. Die gewerbliche Weiterverbreitung der Programme ist Ihnennur unter folgenden Voraussetzungen gestattet: (a) die gewerbliche Weiterverbreitung wird durch Abschluss einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Red Hat genehmigt; oder (b) Sie haben sämtliche enthaltenen Red Hat Marken und Logos zu entfernt und ersetzt. Modifikationen der Software können die Programme beschädigen. Sie sollten die unter http://www.redhat.com/about/corporate/trademark/
Informationen lesen, bevor Sie eine Kopie der Programme weitergeben.
3. Eingeschränkte Gewährleistung. Sofern in diesem Absatz 3 oder in einer gesonderten Vereinbarung mit Red Hat oder in einer Lizenz für eine bestimmte Komponente nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt wurde, werden die Programme und Komponenten im gesetzlich zulässigen Umfang im Ist-Zustand ohne Gewährleistung jedweder Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend, und ohne konkludente Gewährleistungen hinsichtlich der marktgängigen Qualität, der Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter oder der Eignung für einen bestimmten Zweck bereitgestellt und lizenziert. Red Hat gewährleistet, dass die Datenträger, auf denen die Programme und Komponenten zur Verfügung gestellt werden, unter normalen Nutzungsbedingungen für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Lieferdatum frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Red Hat und seine verbundenen Unternehmen gewährleisten nicht, dass die in den Programmen enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen entsprechen oder dass die Durchführung der Programme vollkommen fehlerfrei ist und das Programm genauso erscheint oder läuft wie in der beiliegenden Dokumentation beschrieben oder den rechtlichen Anforderungen entspricht. Diese Gewährleistung gilt nur für diejenige Partei, die von Red Hat und/oder seinen verbunden Unternehmen oder enem seiner autorisierten Vertriebshändler, die Subscription Serviceleistungen für die Programme erwirbt.
4. Rechtsmittel- und Haftungsbeschränkung. Als Rechtsmittel stehen Ihnen im gesetzlich zulässigen Umfang gemäß vorliegender EULA ausschließlich die Rückgabe fehlerhafter Datenträger innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung zusammen mit einer Kopie Ihres Zahlungsbeleges zur Verfügung. Es liegt im Ermessen von Red Hat, die Datenträger zu ersetzen oder den von Ihnen für die Datenträger gezahlten Betrag zurückzuerstatten. Im gesetzlich zulässigen Umfang haften weder Red Hat, seine verbundenen Unternehmen noch autorisierte Red Hat Vertriebshändler oder der Lizenzgeber einer Ihnen gemäß vorliegender EULA zur Verfügung gestellten Komponente Ihnen gegenüber für Folge- oder beiläufig entstandene Schäden, Gewinnausfälle oder entgangene Einsparungen, die auf Grund der Nutzung oder der Unbenutzbarkeit der Programme oder Komponenten entstehen, selbst wenn Red Hat, seine verbundene Unternehmen, der autorisierte Vertriebshändler oder der Lizenzgeber von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet wurden. In keinem Fall haften Red Hat, seine verbundene Unternehmen ein autorisierter Vertriebshändler oder der Lizenzgeber einer Ihnen gemäß vorliegender EULA zur Verfügung gestellten Komponente über den Betrag hinaus, den Sie gemäß dieser EULA an Red Hat für den Datenträger gezahlt haben.
5. Ausfuhrkontrolle. Gemäß den in den Vereinigten Staaten und anderen Ländern geltenden Gesetzen gewährleisten und garantieren Sie, dass (a) Ihnen bekannt ist, dass die Programme und deren Komponenten gemäß dem Exportkontrollrecht des US-Handelsministeriums (U.S. Commerce Department's Export Administration Regulations – "EAR") der Ausfuhrkontrolle unterliegen; (b) Sie gemäß den EAR- oder US-Sanktionsvorschriften sich nicht in einem unzulässigen Bestimmungsland befinden (vorbehaltlich der von der US-Regierung bekannt gegebenen Änderungen betrifft dies derzeit Kuba, Iran, Irak, Nordkorea, Sudan und Syrien); (c) Sie die Programme nicht ohne die gültige(n) Exportlizenz(en) oder Genehmigung(en) in ein unzulässiges Bestimmungsland oder an unzulässige natürliche oder juristische Personen exportieren, re-exportieren oder übertragen, die auf den Sanktionslisten für Personen und Organisationen des U.S. Bureau of Industry and Security oder des U.S. Office of Foreign Assets oder auf ähnlichen Sanktionslisten anderer Länder aufgeführt werden; (d) Sie die Programme nicht zur Verwendung im Zusammenhang mit atomarer, chemischer und biologischer Waffen- oder Raketentechnologie oder für militärische Endzwecke nutzen oder überträgen, wenn dies durch ein geltendes Waffenembargo untersagt ist, es sei denn, Sie sind von der zuständigen Regierungsstelle durch eine Verordung oder spezifische Lizenz hierzu ermächtigt; (e) Ihnen bekannt ist und Sie sich einverstanden erklären, dass Sie, falls Sie Ihren Sitz in den Vereinigten Staaten haben und die Programme an berechtigte Endbenutzer exportieren und überträgen, verpflichtet sind, dem Commerce Department's Bureau of Industry and Security gemäß Artikel 740.17 (e) EAR halbjährlich einen Bericht zukommen zu lassen, in dem der Name, die Adresse und das Land eines jeden Übertragungsempfängers aufgeführt wird; und (f) Ihnen des Weiteren bekannt ist, dass in einigen Ländern, einschließlich der Vereinigten Staaten, der Import, die Nutzung oder der Export von verschlüsselten Produkten (wozu ggf. die Programme und ihre Komponenten gehören) eingeschränkt ist und Sie allein für die Einhaltung derartiger Import-, Nutzungs- oder Exportbeschränkungen verantwortlich sind.
6. Programme Dritter. Red Hat ist berechtigt, Softwareprogramme Dritter, die nicht Teil der Programme sind, zusammen mit den Programmen zu vertreiben. Diese Softwareprogramme Dritter müssen nicht über Funktionen verfügen, die die Programme ausführen und werden Ihnen gefälligkeitshalber zur Verfügung gestellt. Die Programme Dritter unterliegen ihren eigenen Lizenzbestimmungen, die den Software-Programmen Dritter entweder beigefügt werden oder unter http://www.redhat.com/licenses/thirdparty/eula.html abgerufen werden können. Wenn Sie sich nicht mit den für die Softwareprogramme Dritter geltenden Lizenzbestimmungen einverstanden erklären, sind Sie nicht berechtigt, diese zu installieren. Falls Sie beabsichtigten die Softwareprogramme Dritter auf mehr als einem System zu installieren oder die Programme an einen Dritten weiterzugeben, so sind Sie verpflichtet, sich an den Lizenzgeber der jeweiligen Softwareprogramme Dritter zu wenden.
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